Mieterselbstauskunft

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Die Mieterselbstauskunft

Vermieter dürfen von Interesseneten eine Mieterselbstauskunft verlangen. Sie dürfen dabei aber nicht alles fragen. Die Mieter müssen nichts persönliches preisgeben, sondern Informationen, die ihre Zuverlässigkeit belegen.

Gerade in großen Städten, in denen verfügbare Mietwohnungen Mangelware sind, kommt es häufig vor, dass Wohnungsinteressenten vom Vermieter, Makler oder Hausverwalter ein Selbstauskunft-Formular erhalten. Denn vor allem wenn viele Menschen vor Ort sind, um die Wohnung zu besichtigen, hat man nicht immer die Möglichkeit, persönlich mit dem Anbieter der Immobilie zu sprechen. Häufig nutzen die Verantwortlichen dann als Entscheidungshilfe eine Selbstauskunft. Für Mieter ist dies eine Möglichkeit sich positiv ins Licht zu rücken.

Hat man nach der Besichtigung noch immer Interesse an der Wohnung, sollte man dies auch mitteilen und die gewünschte Mieterselbstauskunft ausfüllen. In dieser möchte der Vermieter in der Regel Angaben zu Beruf und Verdienst des potenziellen Mieters. Schließlich möchte er sich dessen Bonität versichern. Doch gibt es auch Mieterselbstauskunft-Formulare, in denen deutlich mehr Fragen gestellt werden. Deshalb sollte man sich vorab informieren, welche Fragen man wahrheitsgemäß beantworten muss und an welcher Stelle Notlügen erlaubt sind.

Diese Fragen darf der Vermieter stellen:

– derzeitige Arbeitsstelle
– aktuelle Tätigkeit
– das momentane Einkommen
– Anzahl der Bewohner

Diese Fragen werden entweder im persönlichen Gespräch geklärt oder eben mittels einer Selbstauskunft. Mieter sind aber darüberhinaus ebenfalls verpflichtet, einige Angaben von sich aus mittzuteilen, selbst wenn der Vermieter nicht von sich aus danach fragt:

– Der potenzielle Mieter kann die Kosten nur mit Unterstützung des Sozialamts stemmen
– Der potenzielle Mieter musste über sein Vermögen eine Vermögensauskunft abgeben. Dies wurde früher als eidesstattliche Versicherung bzw. Offenbarungseid bezeichnet

Das dürfen Vermieter in der Selbstauskunft nicht fragen:

Fragen nach den politischen Vorlieben oder nach einer Parteienzugehörigkeit.
Fragen nach den weltanschaulichen oder religiösen Ansichten des Bewerbers.
Fragen nach der ethischen Zugehörigkeit des Mietinteressenten.
Fragen nach der sexuellen Orientierung, zu Hobbys oder dem Musikgeschmack.
Fragen nach dem Gesundheitszustand.
Fragen nach der Lebensweise – also beispielsweise danach, ob der Mieter künftig häufig Besuch empfangen möchte.

Warum das Formular zur Mieterselbstauskunft so wichtig ist

Wer eine Mieterselbstauskunft vorlegen möchte, sollte dazu ein standardisiertes Formular verwenden. Der Vermieter hat damit die Sicherheit, nur erlaubte, ordnungsgemäße Fragen zu stellen und der Mieter macht durch das ordentliche Ausfüllen einen ersten guten Eindruck.

Formulare können kostenlos im Internet heruntergeladen werden. Sie sind jedoch keine amtlichen Dokumente, d.h. unrichtige Angaben haben keine juristischen Folgen für den Mieter, auch wenn er die Richtigkeit mit seiner Unterschrift bestätigt hat.

Eine Ausnahme bilden jedoch eventuell offene Mietschulden. Hat der Mieter diese verschwiegen, kann der Vermieter wegen des Tatbestands der arglistigen Täuschung klagen und das Mietverhältnis fristlos kündigen. Für viele Vermieter ist deshalb die Auskunft vom österreichischen Kreditschutzverband (KSV) eine Grundvoraussetzung für die Vertragsunterzeichnung.